Satzung

 

 

§ 1

 

 

Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

 

 

Der Verein führt den Namen „Deutsche Leschetizky-Gesellschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e. V.“

 

Der Verein hat seinen Sitz in Gießen.

  

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 2

 

 

Zweck des Vereins

 

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.

 

 

Zweck des Vereins ist die künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Auseinander-setzung mit Leben und Werk des Klavierpädagogen, Komponisten und Pianisten Theodor Leschetizky (1830–1915).

 

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

 

 

a)      Förderung der Publikation von Printmedien, insbesondere wissenschaftliche Arbeiten und Noten

 

b)      Organisation von Veranstaltungen wie Kongressen, Kursen, Workshops, Konzerten usw.

 

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die „Freunde der Tonkunst und Musikerziehung e. V.“ (München) oder einen anderen gemeinnützigen Verein mit musikalischer Ausrichtung, die/der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

 

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

 

 

Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

 

 

Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

 

 

 

 

§ 3

 

 

 

Mitglieder

 

 

Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen sein, die gewillt und geeignet sind, den Vereinszweck zu fördern. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

 

 

Die fördernde Mitgliedschaft kann erworben werden von juristischen Personen und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen sowie von natürlichen Personen als Förderer der Ziele der Deutschen Leschetizky-Gesellschaft.

 

 

§ 4

 

 

Beendigung der Mitgliedschaft

 

 

Die Mitgliedschaft endet

 

 

 a) durch freiwilligen Austritt

 

b) durch Tod

 

c) durch Ausschluss aus dem Verein.

 

 

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist zum Schluss eines Geschäftsjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn er trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist.

 

 

 Der Tod eines Mitglieds bewirkt das sofortige Ausscheiden.

 

 

 Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

 

 

§ 5

 

 

Mitgliedsbeiträge

 

 

Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe eines Mindestbeitrags und dessen Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

 

 

§ 6

 

 

 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind

 

 

a) die Mitgliederversammlung

 

b) der Vorstand